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Das eRezept

 

Das eRezept

 

 

Schon lange, lange „geistert“ es durch die deutsche Gesundheitslandschaft – zum 01.01.2022 soll es jetzt bundesweit kommen: das elektronische Rezept, kurz eRezept.

 

 

Ärzte sollen verpflichtend zum 1. Januar eRezepte ausstellen und entweder (Achtung, kein Witz!) ausdrucken oder elektronisch auf z.B. Ihr Handy übermitteln. Ob der stramme Zeitplan jetzt eingehalten werden kann, darf ruhig bezweifelt werden. Ärzte und Apotheken werden bereit (neudeutsch: e-ready) sein, aber ob die GEMATIK als ausführende Bundes-Behörde die nötigen Grundlagen zur Verfügung stellen kann, darf gerne noch bezweifelt werden.

 

 

 

Was bislang in der Kommunikation völlig fehlt, ist der Patient. Der weiß zum größten Teil noch gar nicht, was ihm dann ab dem kommenden Januar blüht und was es ihm überhaupt bringt. Im besten Falle sparen Sie sich Wege, Informationen zu und über Ihre Krankheiten, Ihre Medikationsdaten können mit Hilfe der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem eRezept leichter von Ihnen, Ärzten und Apotheken angesehen und kontrolliert werden: Wechselwirkungen, Doppelverordnungen oder sich widersprechende Medikationen und Behandlungen werden leichter aufgedeckt.

 

An dieser Stelle werden wir zu gegebener Zeit weiter zum Thema berichten, so dass Sie sich vorab mit dem Thema beschäftigen können.

 

 

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