Pflegehilfsmittel


Wichtig! Wer seine Angehörigen zu Hause pflegt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Viele machen diesen Anspruch bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen jedoch nicht geltend.

 

Mögliche Pflegehilfsmittel sind: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen.

Wir unterstützen Sie beim Beantragen und besorgen die Pflegehilfsmittel für Sie - sprechen Sie uns darauf an!